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Kirchenverwaltung

Die Kirchenverwaltung hat für die gewissenhafte und sparsame Verwaltung und Erhaltung des Vermögens der Pfarrei bzw. der Kirchenstiftungen zu sorgen und für die Bereitstellung der für die Seelsorge notwendigen Mittel. Die Mitglieder werden alle 6 Jahre von den Gläubigen der jeweiligen Pfarrei gewählt. Vorstand ist der Pfarrer.

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